Fast 60 Jahre hinter Gittern – Deutschlands längste Haftstrafe endet in Bruchsal

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Oberlandesgericht Karlsruhe setzt restliche Strafe zur Bewährung aus

Es war der 13. Januar im Jahr 1962, als Ernst W. (Name von der Redaktion geändert) in Berlin im Zuge eines Autodiebstahls ein Pärchen entführte und schließlich ermordete. Es war auch das Jahr der Kubakrise, das Jahr der Spiegel-Affäre und das Jahr, als eine Plattenfirma eine bis dato noch unbekannte Band namens „Beatles“ wegen vermuteter Chancenlosigkeit ablehnte.

Wenige Tage nach seiner Tat wurde Ernst W. verhaftet und noch im Januar 1962 in das Berliner Gefängnis Moabit gebracht. Ein Gericht verurteilte ihn 1963 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die ganze Bundesrepublik verfolgte damals den Prozess. Fast drei Jahrzehnte war Ernst W. im Gefängnis Berlin-Tegel inhaftiert, vor 30 Jahren wurde er dann 1991 in die JVA Bruchsal überstellt. Seither verbüßt er dort seine Freiheitsstrafe. 

Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal

In den letzten Jahren und Jahrzehnten scheiterten mehrere Anträge auf Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung oder Gnadengesuche. Erst vergangenes Jahr lehnte das Landgericht Karlsruhe erneut einen Antrag auf Haftentlassung ab, die Verteidigerin von Ernst W. legte daraufhin Beschwerde ein, welcher das Oberlandesgericht Karlsruhe am 17. März nun statt gab. Wann genau der nun 84-jährige Häftling entlassen wird, wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aber nicht öffentlich kommuniziert.

Fest steht aber, zur Zeitpunkt seiner Entlassung wird Ernst W. der Häftling sein, der in Deutschland die bislang längste Haftstrafe abgesessen hat. Bis zu seinem Tod im Jahr 2008 hielt Heinrich Pommerenke diesen Rekord, ein deutscher Serienmörder der ebenfalls in Bruchsal inhaftiert war.

Quellen: Oberlandesgericht Karlsruhe, Spiegel, SWR, Taz

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